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Bank of Good Practices in Social Inclusion through WBL
Behinderteneinstellungsgesetz
Überblick
Das Behindertenbeschäftigungsgesetz wurde eingeführt, um Menschen mit Behinderungen den Einstieg in die Arbeitswelt zu erleichtern. Es richtet sich an Menschen mit einer Behinderung von mindestens 50 %. Unternehmen mit mindestens 25 Beschäftigten müssen pro 25 Beschäftigte einen Menschen mit Behinderung beschäftigen. Personen mit besonders schweren Behinderungen zählen doppelt. Wird diese Vorgabe nicht eingehalten, müssen Unternehmen für jeden nicht besetzten Platz eine Ausgleichsabgabe zahlen. 335 € pro Monat und Person für 25 bis 99 Mitarbeiter. (472 € für 100 bis 399 Mitarbeiter; 499 € für 400 und mehr Mitarbeiter) Das Geld fließt in die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen. Der Arbeitgeber ist von der Gemeindesteuer, dem Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds, dem Handelskammerbeitrag und in Wien von der U-Bahn-Steuer für die Einstellung von behinderten Mitarbeitern befreit.
Ziele
Das Hauptziel dieses Gesetzes ist es, die Zahl der Menschen mit Behinderungen in Beschäftigung zu erhöhen. Indem Unternehmen verpflichtet werden, Menschen mit Behinderungen einzustellen, werden mehr Arbeitsplätze geschaffen. Die Ausgleichsabgabe soll sicherstellen, dass Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen einstellen, gegenüber Unternehmen, die dies nicht tun, nicht benachteiligt werden. Da die Ausgleichsabgabe für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen verwendet wird, werden Unternehmen mit Menschen mit Behinderungen von Unternehmen unterstützt, die keine Menschen mit Behinderungen einstellen.
Umsetzung
Das Gesetz wurde 1970 eingeführt und seitdem kontinuierlich überarbeitet, um eine bessere Wirkung zu erzielen. So wurde beispielsweise der Kündigungsschutz überarbeitet, um die Hemmschwelle für Unternehmen zu senken. Menschen mit Behinderungen genießen einen erhöhten Kündigungsschutz, der nach vier Jahren in Kraft tritt. Auch die Ausgleichsabgabe wurde kontinuierlich angepasst.
Innovative Merkmale
Politische Änderungen zur Förderung des integrativen arbeitsbasierten Lernens (WBL)
Erfolgsgeschichten
Es wurden keine gefunden.
Gemessene Ergebnisse
Die beiden Dokumente befassen sich mit den Auswirkungen der Änderungen des Gesetzes zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.
Das Dokument aus dem Jahr 2012 stellt fest, dass sich die Änderungen zwar positiv auf das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ausgewirkt haben, aber dennoch Handlungsbedarf besteht. So werden offenbar vor allem Menschen mit leichten Behinderungen eingestellt. Außerdem gibt es Branchen, in denen es schwieriger ist, Menschen mit Behinderungen sinnvoll zu beschäftigen.
Die begleitende Änderung (2016) enthält wichtige Daten:
• Anstieg der Zahl der beschäftigten Menschen mit Behinderung um 3,1 % (Ziel: 0,5)
• 64.600 beschäftigte Menschen mit Behinderungen (Ziel: 61.200)
• Frauen: 26.100 (Ziel: 24.800)
• Männer: 38.600 (36.400)
Alle Ziele wurden übertroffen.
Das Dokument aus dem Jahr 2012 stellt fest, dass sich die Änderungen zwar positiv auf das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ausgewirkt haben, aber dennoch Handlungsbedarf besteht. So werden offenbar vor allem Menschen mit leichten Behinderungen eingestellt. Außerdem gibt es Branchen, in denen es schwieriger ist, Menschen mit Behinderungen sinnvoll zu beschäftigen.
Die begleitende Änderung (2016) enthält wichtige Daten:
• Anstieg der Zahl der beschäftigten Menschen mit Behinderung um 3,1 % (Ziel: 0,5)
• 64.600 beschäftigte Menschen mit Behinderungen (Ziel: 61.200)
• Frauen: 26.100 (Ziel: 24.800)
• Männer: 38.600 (36.400)
Alle Ziele wurden übertroffen.
Herausforderungen und Lehren
Der Kündigungsschutz wurde überarbeitet, um die Hemmschwelle für Unternehmen zu senken. Menschen mit Behinderungen genießen einen erhöhten Kündigungsschutz, der nach vier Jahren statt nach sechs Monaten in Kraft tritt. Auch die Ausgleichsabgabe wurde fortlaufend angepasst.
- LandÖsterreich
- SektorAlle Sektoren
- ZielgruppeMenschen mit Behinderungen
Führende Organisation
Österreichischer Nationalrat
Datum
1970, fortlaufend
Wichtigste Akteure
• KMU
• Regierungsbehörden und politische Entscheidungsträger
• Regierungsbehörden und politische Entscheidungsträger
Anzahl der Begünstigten
2016: 64.600 Begünstigte mit Behinderungen in Beschäftigung